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Bürgerversicherung

1. Begriff: Modell zur Reform der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV) mit dem Ziel, Defizite des Nebeneinanders von gesetzlicher und privater Krankenversicherung zu überwinden und die Finanzierung der GKV nachhaltig zu sichern. Erstmals 2002 von der sog. Rürup-Kommission erarbeitet. In der politischen Auseinandersetzung ein insbesondere von der SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie den Gewerkschaften in unterschiedlichen Varianten favorisiertes Konzept. Das Gegenmodell ist die Kopfpauschale (Gesundheitsprämie), die gleichfalls erstmals von der sog. Rürup-Kommission vorgeschlagen wurde und von der CDU/CSU sowie der FDP bevorzugt wird.

2. Konzept: Das Kernelement der Bürgerversicherung liegt darin, dass alle Bürger in einem Krankenversicherungssystem mit einheitlichen Wettbewerbsbedingungen versichert sind. Je nach Variante der Bürgerversicherung sollen außerdem noch Beiträge von weiteren Einkommensarten (insbesondere Kapitalerträge) erhoben werden, und die Beitragsbemessungsgrenze soll entweder abgeschafft oder deutlich erhöht werden.

3. Umsetzung: Die Einführung einer Bürgerversicherung stößt auf massiven politischen Wiederstand. Die privaten Krankenversicherer befürchten, dass sie zukünftig nur noch das Geschäft mit Zusatzversicherungen betreiben können. Gleichzeitig befürchtet die niedergelassene Ärzteschaft Honorarverluste. Letztlich gibt es für die Einführung einer Bürgerversicherung bisher in Deutschland keine politischen Mehrheiten.

Autor(en): Prof. Dr. Stefan Greß, Prof. Dr. Jürgen Wasem

 

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