15.08.2014 Branche
Neue Pflicht für 34f-Vermittler
34f-Vermittler müssen seit dem 1. August 2014 vor Beginn der Beratung/Vermittlung angeben, ob sie im Zusammenhang mit der Anlageberatung oder -vermittlung Zuwendungen von Dritten annehmen oder behalten dürfen. Darauf weist der AfW - Bundesverband Finanzdienstleistung e. V. hin, der nach eigenen Angaben die Interessen von über 30.000 Finanzdienstleistern in mehr als 1.700 Mitgliedsunternehmen vertritt. "Das Tempo der Neuregelungen bleibt leider abenteuerlich", meint AfW-Vorstand Frank Rottenbacher (Bild). Mehr
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